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VG Frankfurt/Oder, 18.12.2008 - 5 L 147/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Oder, 18.12.2008 - 5 L 147/08
- OVG Berlin-Brandenburg, 20.10.2009 - 9 S 16.09
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 24.07.1998 - 4 B 69.98
Bauaufsichtliches Einschreiten; öffentlich-rechtlicher Nachbarrechtsstreit; …
Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 18.12.2008 - 5 L 147/08
Es kann - sofern der andere Miteigentümer mit der behördlichen Maßnahme nicht einverstanden ist - allerdings ein Vollzugshindernis bilden, das ggfs. vor Beginn der Vollstreckung durch eine an den anderen Miteigentümer gerichtete Verfügung ausgeräumt werden muss (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Juli 1998 - 4 B 69/98 - zur Beseitigungsverfügung, zitiert nach juris, Rdnr. 3).
- VG Frankfurt/Oder, 19.05.2011 - 5 K 28/07
Ausschließlich gemeinschaftliche Heranziehung von Miteigentümern zum Anschluss- …
Soweit die Kammer abweichend von der hier vertretenen Rechtsauffassung in ihrer früheren Rechtsprechung (vgl. z. B. Beschluss der 5. Kammer vom 18. Dezember 2008 - 5 L 147/08, bestätigt durch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.10.2009 - 9 S 16.09 - allerdings ohne explizite Stellungnahme zu der hier in Rede stehenden Rechtsfrage) die Auffassung vertreten hat, das gemeinschaftliche Eigentum einer Eigentümergemeinschaft betreffende Handlungsverpflichtungen aus dem Anschluss- und Benutzungsverhältnis an einer öffentlichen Einrichtung könnten durch Verwaltungsakt auch gegenüber einem einzelnen Miteigentümer festgesetzt und nach Erlass von Duldungsverfügungen gegen die übrigen Miteigentümer durchgesetzt werden, hält sie daran nicht mehr fest. - VG Frankfurt/Oder, 09.02.2021 - 5 L 451/20 Bei Konstellationen der vorliegenden Art, in denen sich nicht allein das öffentliche Vollzugsinteresse und das private Interesse an einer Beibehaltung des Status quo gegenüberstehen, sondern vielmehr auch das Interesse der durch den Verwaltungsakt begünstigten Beigeladenen an der Beibehaltung der ihr eingeräumten Rechtsposition berücksichtigt werden muss, führt dies letztlich dazu, dass bei der zu treffenden Interessenabwägung vor allem die erkennbaren Erfolgsaussichten der jeweiligen Klage von Bedeutung sind (vgl. VG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 18 Dezember 2008 - 5 L 147/08 -, juris Rn. 8 m. w. N.).
- VG Frankfurt/Oder, 01.09.2009 - 5 L 173/09
Umweltverträglichkeitsprüfung/Vollziehungsaussetzung
Dass die von ihm hierfür angeführten, nachvollziehbaren Argumente in gleicher Weise für eine Vielzahl von gleich gelagerten Sachverhalten, in denen ebenfalls über die Errichtung von Windkraftanlagen zu entscheiden ist, verwendet werden könnten, führt nicht dazu, das (formale) Begründungserfordernis als nicht erfüllt anzusehen, denn bei gleichartigen Tatbeständen liegt es auf der Hand, dass auch die Begründungen gleich lauten (vgl. VG Frankfurt (Oder), Beschluss 5 L 147/08 vom 18. Dezember 2008).